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   LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16   

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https://dejure.org/2017,30755
LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16 (https://dejure.org/2017,30755)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.06.2017 - L 8 U 185/16 (https://dejure.org/2017,30755)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - L 8 U 185/16 (https://dejure.org/2017,30755)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Arbeitsunfall; Verletztenteilrente; Primärschaden; Unfallereignis als Mitursache einer psychischen Störung

  • rewis.io

    Zur Beweiswürdigung widersprechender Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anerkennung einer psychischen Störung als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Fernwirkung eines gelöschten Gutachtens; Beweismaßstab bei der Feststellung von Primärschäden; Ursächlicher Zusammenhang einer chronischen ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Anerkennung einer psychischen Störung als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuerkennung von Verletztenrente bedarf inzidenter Feststellung von Primärschaden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
    Zur Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs einer chronischen Schmerzstörung (ICD 45.4) mit einem Unfallschaden; Anschluss an Urteil des BSG vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R.

    Dies fordert auch die Rechtsprechung zur Beurteilung eines kausalen Zusammenhanges bei diesem Erkrankungsbild (BSG, 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
    Es ermöglicht dem Bürger eine qualifizierte Mitwirkung bei der behördlichen Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 20 SGB X) und dient der Förderung der Akzeptanz des das Verwaltungsverfahren abschließenden Verwaltungsakts des Unfallversicherungsträgers, soweit er dem Gutachten des vom Bürger ausgewählten Gutachters folgt (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, SozR 4-2700 § 200 Nr. 2, Rn. 35).

    Es ist ein grundrechtlich nicht gebotenes, aber für ein bürgernahes Verwaltungsverfahren nützliches, einfachgesetzliches Verfahrensrecht der Versicherten gegen die Unfallversicherungsträger (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, SozR 4-2700 § 200 Nr. 2, Rn. 42).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
    Entscheidend für einen Eingriff in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechtes wäre es, wenn eine Situation gegeben ist, in der auf Grund von konkreten Hinweisen oder typischerweise und ohne gegenteilige tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wird, etwa im Zuge der Beobachtung von Äußerungen innerster Gefühle oder von Ausdrucksformen der Sexualität (vgl. BVerfG vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - juris Rn. 127 m.w.N).
  • LSG Bayern, 29.01.2020 - L 3 U 367/18

    Unverwertbare Beweismittel, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften,

    Im Rahmen der Kausalitätsbegutachtung ist daher eine Auseinandersetzung mit dem Schweregrad des Unfallereignisses, dem Schweregrad des Unfallerlebnisses, der Persönlichkeitsstruktur und den Bewältigungsressourcen (unter Einbeziehung sozialer und beruflicher Verhältnisse, von Alter und Lebenssituation), nachgewiesenen Vorerkrankungen sowie möglichen sekundären Motiven unerlässlich (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2018 - L 8 U 1128/17; BayLSG, Urteil vom 20.06.2017 - L 8 U 185/16; Schönberger/ Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 163 f; Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 06/18, § 8 SGB VII Rn. 324, 326; Widder/Gaidzik, a.a.O., S. 613 ff).
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